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   LG Neuruppin, 07.11.2016 - 14 Ns 25/16   

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https://dejure.org/2016,43318
LG Neuruppin, 07.11.2016 - 14 Ns 25/16 (https://dejure.org/2016,43318)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 07.11.2016 - 14 Ns 25/16 (https://dejure.org/2016,43318)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 07. November 2016 - 14 Ns 25/16 (https://dejure.org/2016,43318)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • zeit.de (Pressebericht, 07.11.2016)

    NPD-Kader wegen KZ-Tattoo zu Haftstrafe verurteilt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Härtere Strafe für NPD-Politiker: Acht Monate Haft für KZ-Tattoo

  • kanzlei-hoenig.de (Kurzinformation und Diskussion)

    Die Berufung und das Verschlechterungsverbot

  • tagesspiegel.de (Pressebericht, 07.11.2016)

    KZ-Tattoo übertätowiert - trotzdem acht Monate Haft

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Volksverhetzung im Schwimmbad

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    NPD-Politiker mit KZ-Tattoo muss in Haft

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Prozess um Nazi-Tattoo im Schwimmbad - Staatsanwaltschaft legt Berufung ein

Besprechungen u.ä.

  • kanzlei-hoenig.de (Kurzinformation und Diskussion)

    Die Berufung und das Verschlechterungsverbot

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.12.2004 - 2 StR 365/04

    BGH hebt Freispruch vom Vorwurf der Volksverhetzung auf

    Auszug aus LG Neuruppin, 07.11.2016 - 14 Ns 25/16
    Billigen bedeutet das ausdrückliche oder konkludente Gutheißen der betreffenden Handlung (BGH, Urteil vom 22.12.2004 - 2 StR 365/04, NStZ 2005, 378 m.w.N.).

    Der Angeklagte hat das NS-Gewalt- und Massenvernichtungsunrecht im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau, das eine geschichtliche Tatsache ist (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.2004, a.a.O. [richtig: BGH, Urteil vom 22.12.2004, a.a.O. - d. Red.] ), gebilligt.

  • AG Oranienburg, 22.12.2015 - 18 Ds 368/15

    Volksverhetzung: NPD-Funktionär wegen Nazi-Tattoo zu Bewährungsstrafe verurteilt

    Auszug aus LG Neuruppin, 07.11.2016 - 14 Ns 25/16
    Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichtes Oranienburg vom 22.12.2015 - 18 Ds 368/15 - im Rechtsfolgenausspruch abgeändert und der Tenor zur Klarstellung insgesamt dahin neugefasst, dass der Angeklagte wegen Volksverhetzung zu einer.

    Der Angeklagte ist mit Urteil des Amtsgerichts Oranienburg vom 22.12.2015 - 18 Ds 368/15 - wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden, wobei die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus LG Neuruppin, 07.11.2016 - 14 Ns 25/16
    (BGHSt 24, 40, 44), wenn auch nicht allein.
  • BGH, 20.09.2011 - 4 StR 129/11

    Anforderungen der Meinungsfreiheit an die strafjuristische Bewertung einer

    Auszug aus LG Neuruppin, 07.11.2016 - 14 Ns 25/16
    Bei mehrdeutigen Äußerungen darf nicht allein die zur Verurteilung führende Bedeutung zugrunde gelegt werden, ohne die anderen möglichen Deutungen mit nachvollziehbaren Gründen ausgeschlossen zu haben (vgl. BGH, Urteil vom 20.09.2011 - 4 StR 129/11).
  • BGH, 29.10.1975 - 3 StR 369/75

    Aussetzung einer Strafe zur Bewährung bei sogenannten Überzeugungstätern -

    Auszug aus LG Neuruppin, 07.11.2016 - 14 Ns 25/16
    Der "Nachahmungseffekt" für potentielle Täter darf bei der gebotenen Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände nicht außer Betracht bleiben (BGH GA 1976, 113).
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